BbR1-Projekt der Stadt Neustadt b. Coburg – 2016

Hier finden Sie alle nötigen Unterlagen für dieses Projekt.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, müssen die Kommunen gemäß Nr. 4.3 ff.  der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) im Rahmen der Markterkundung die Netzbetreiber um Stellungnahmen zu folgenden Punkten bitten:

  • eigenwirtschaftliche Ausbaupläne
  • zur dokumentierten Ist-Versorgung
  • zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind

Die Stadt Neustadt b. Coburg bittet daher die Netzbetreiber, bis spätestens 30.09.2016 zu den nachfolgenden Dokumenten Stellung zu nehmen:

Modul 3: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

Die Markterkundung der Stadt Neustadt b.Coburg fand im Zeitraum vom 20.08.2016-30.09.2016 statt.

Es wurde kein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt.

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung

Modul 3: Kartografische Darstellung der Ist-Versorgung nach Markterkundung

Modul 4: Die Stadt Neustadt b.Coburg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.

Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Modul 4: Kartografische Darstellung der Erschließungsgebiete

Modul 4: Anlage Gebäudeliste mit Anschlussart

Modul 4: Anlage zum Wertungsvorgehen der Angebote

Modul 5: Der Stadtrat der Stadt Neustadt b.Coburg hat in der nicht öffentlichen Sitzung vom 17.03.2017 im Rahmen des Auswahlverfahrens nach Nr. 5.6 BbR eine Entscheidung getroffen. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Die Auswahlentscheidung kann in dem unten hinterlegten Dokument eingesehen werden.

Modul 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung

Am 17.07.2017 wurde der zweiten Bürgermeisterin der Stadt Neustadt b. Coburg, Frau Elke Protzmann, in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den Bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht.

Modul 7: Stellungnahme der Stadt Neustadt b.Coburg bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Modul 7: Stellungnahme Kooperationsvertrag